Warum es lohnend ist, sich Gedanken über eine Festgeldanlage in UK zu machen.

Nicht die Tatsache, dass sich in Großbritannien mit London der weltweite Finanzplatz Nr.2 (Global Financial Centres Index, GFCI) befindet, ist hier der Einstieg in die Fragestellung.

Ausgangspunkt ist vielmehr die Tatsache, dass Geld in Großbritannien „teurer“ ist als Geld in Deutschland. Sowohl für die Kapitalaufnahme als auch für die Kapitalanlage – z. B. eine Festgeldanlage – fallen in Großbritannien höhere Zinsen als in Deutschland an.

Warum ist das so?

Der sogenannte Leitzins – richtigerweise Hauptrefinanzierungssatz – beträgt in Großbritannien aktuell 5,25 %, in Deutschland hingegen aktuell „nur“ 4,50 %. Der Leitzins bildet den Zinssatz ab, den die nationalen Banken an die Zentralbanken (Bank of England, EZB) zu zahlen haben, falls sie sich dort Liquidität beschaffen, also Geld leihen.

Der sogenannte Einlagenzins – auch Einlagefazilität genannt – beträgt in Großbritannien aktuell 4,75 %, im Euroraum hingegen aktuell „nur“ 4,00 %. Der Einlagenzins bildet den Zinssatz ab, den die nationalen Banken von den Zentralbanken erhalten, wenn sie dort Geld anlegen.

Wir sehen, die Antwort auf vorgestellte Frage ist nun ebenso einfach wie nachvollziebar: Ein höherer Leit- und Einlagenzins führt natürlich zu höheren Zinsen auch auf den Kapitalmärkten!



Was bedeutet das für eine Festgeldanlage in Großbritannien?

Britische Banken bieten daher aktuell für eine Festgeldanlage (fixed term deposit / fixed term savings) bei einer Laufzeit von 12 Monaten und einer Anlage ab 10.000,-- GBP Zinsen ab 4,32% p.a. (www.moneyfacts.co.uk).

Dabei wird von den maßgeblichen britischen Banken die Möglichkeit einer Festgeldanlage auch in anderen Währungen wie dem EUR oder dem USD angeboten. Bei einem solchen Währungskonto werden alle Ein- und Auszahlungen ausschließlich in der jeweiligen Währung – also in EUR oder USD – abgewickelt, so dass den Anleger kein Währungs- bzw. Wechselkursrisiko trifft.

Gibt es eine Einlagensicherung in Großbritannien?

Das Einlagensicherungssystem in Großbritannien entspricht dem in Deutschland. Bei allen britischen Banken sind Einlagen – und somit auch Festgeldanlagen – je Anleger, je Anlage, je Bank vollständig bis zu einem Betrag in Höhe von 85.000,-- GBP (ca. 98.500 EUR) abgesichert. Gemeinschaftskonten privater Anleger sind bis zu einem Betrag von 170.000,-- GBP – also knapp 200.000,-- EUR – abgesichert.

Alle Banken über die auf dieser Plattform informiert wird, sind dem britischen Einlagensicherungsfond Financial Services Compensation Scheme (FSCS) angeschlossen. Bei diesen Banken ist daher der Verlust eines angelegten Festgeldes im Rahmen der abgesicherten Höhe ausgeschlossen!

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer in Großbritannien?

Die Abgeltungs- oder Quellensteurer (Witholding Tax / WHT) beträgt in Großbritannien grundsätzlich pauschal 20 %. Ausnahmen gelten jedoch u.a. für Zinszahlungen an und von britischen Banken. Auf diese Kapitalerträge – und darunter fallen auch Zinserträge aus Festgeldanlagen - werden in Großbritannien keine Abgeltungssteuern erhoben. Davon unberüht bleibt - im Rahmen der jeweils bestehenden steuerlichen Vorschriften am Wohnsitz des Anlegers – die Verpflichtung des Anlegers zur steuerlichen Erklärung solcher Kapitalerträge am Wohnsitz bestehen.

Häufige Fragen zu einer Festgeldanlage.

Festgeld ist eine Geldanlage mit festgelegter Laufzeit, für die Kunde und Geldinstitut einen festen Zins vereinbaren.

Die Laufzeit kann von einem Monat bis zu mehreren Jahren betragen. Festgeld ist also eine Terminanlage. Der Sparer legt sein Geld bis zu einem bestimmten Datum an und kann bis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr darüber verfügen. Er weiß somit, wann das Geld zur Auszahlung fällig ist und kann mit der im Vertrag vereinbarten Rendite kalkulieren.

Für wen ist das Festgeld geeignet?

Ist das Guthaben auf meinem Festgeldkonto in Großbritannien geschützt?

Wann kann ich auf das Festgeld zugreifen?

Wo kann ich Festgeld anlegen?

Wird das Festgeld besteuert?

Wie werden die Anbieter von Festgeld in Großbritannien beaufsichtigt?

Zuständig für die Überwachung des britischen Finazsektors ist die Prudential Regulation Authority (PRA), die die Aufsicht über Banken, Versicherungen und Investmentfonds führt. Die für die Bankenaufsicht zuständige Prudential Regulation Authority untersteht der Bank of England, also der britischen Zenralbank.

Die Prudential Regulation Authority spielt eine entscheidende Rolle im britischen Finanzdienstleistungssektor. Sie ist Teil der Bank of England und zuständig für die Regulierung und Überwachung von rund 1.500 Banken, Bausparkassen, Kreditgenossenschaften, Versicherungsunternehmen und großen Investmentgesellschaften.

Gegründet am 1. April 2013, liegt der Zweck der PRA in der Förderung der Sicherheit und Solidität dieser Unternehmen und damit der Verbesserung der Stabilität des britischen Finanzsystems.

Diese Aufsichtsbehörde gewährleistet somit die Stabilität des britischen Finanzsektors und bietet Verbrauchern einen zusätzlichen Schutz. Kreditinstitute mit Sitz im Grobritannien müssen eine Erlaubnis der Prudential Regulation Authority für das Einlagengeschäft besitzen. Die Prudential Regulation Authority und – ab einer bestimmten Größenordnung – auch die Bank of England, beaufsichtigen die Geldinstitute im Rahmen der Solvenzaufsicht.